Rechtsprechung
LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 34/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB V § 106a Abs. 1, Abs. 2 S. 1; SGG § 197a
Zur fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft bei Ärzten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragsarztrecht; Richtigstellung vertretungsweise abgerechneter orthopädischer EBM-Ziffern; Bindung an Fachgebietsgrenzen; Fachbereichsübergreifende Gemeinschaftspraxen; Bindung an den Zulassungsstatus; Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der ...
- rewis.io
Zur fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft bei Ärzten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der Bindung an die Fachgebietsgrenzen auch bei einer Vertretung in einer Berufsausübungsgemeinschaft
- rechtsportal.de
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Honorarregress | Keine Abrechnung von Leistungen des Vertreters in der BAG
- christmann-law.de (Kurzinformation)
"Mach Du mal!" In BAG kann nur innerhalb der Zulassungsgrenzen vertreten werden
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 18 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | Fachfremde Leistungen | Bindung des Vertreters an eigene Fachgebietsgrenzen
Verfahrensgang
- SG München, 16.10.2014 - S 43 KA 563/12
- LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 34/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und …
Auszug aus LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 34/15
Von Vertretern sind grundsätzlich alle Regelungen in den Abrechnungsbestimmungen zu beachten, die die Fachgebietsgrenzen und die gesetzlich vorgesehene Trennung der Versorgungsbereiche hausärztliche Versorgung und fachärztlicher Versorgung umsetzen (BSG Urteil vom 14.12.2011, B 6 KA 31/10 R).